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Informationen für Eltern & Anmeldung

So läuft die Aufnahme

Kontakt & Beratung: Erste Fragen klären Sie mit Ihrer Wohnsitzschule, Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt oder direkt mit der SAB.

Abklärung: Die SAB prüft Förderbedarf und geeignete Schulform.

Zuweisung: Erfolgt über die SAB – eine Direktanmeldung bei Lernbahn ist nicht möglich.

Start & Überprüfung: Förderziele werden regelmässig mit Ihnen besprochen und angepasst.

Kosten & Beiträge

Schulung: Die Sonderschulung ist für Familien grundsätzlich unentgeltlich.

Therapien: Erfordern in der Regel eine ärztliche Verordnung; Kostenübernahme durch Krankenversicherung/IV gemäss gesetzlichen Grundlagen; Selbstbehalte/Franchisen tragen die Eltern.

Tagesstruktur & Internat: Elternbeiträge gemäss Reglement Elternbeteiligungen.

FAQ

  • Nein. Die Zuweisung erfolgt immer über die SAB.

  • Die SAB führt eine Abklärung durch und bezieht Eltern, Fachpersonen und Schule ein. Grundlage sind Förderbedarf, Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen.

  • Ja. Übergänge werden geplant, begleitet und regelmässig überprüft – insbesondere in den Bereichen «Sprache & Hören», «Körperliche und wahrnehmungsbezogene Beeinträchtigungen» sowie "Stark herausforderndes Verhalten". 

  • Ihr Kind bleibt an der Regelschule. Fachpersonen von Lernbahn unterstützen mit Heilpädagogik, Therapien und Assistenz – koordiniert mit Schule und SAB.

  • Für pädagogische Fragen: Klassen-/Stufenleitung. Für Administration/Finanzen: Schulsekretariat. Für Zuweisungen: SAB.

  • Item descriptionDie Fachstelle für Heilpädagogik und Logopädie im Frühbereich berät Sie fachkundig und unterstützt Sie bei Entwicklungsverzögerungen oder Beeinträchtigungen Ihres Kindes vor dem Kindergarten. 

    Sie können sich auch an Ihren Kinderarzt/Ihre Kinderärztin wenden.

  • Bei der Sozialversicherungsanstalt Schaffhausen (SVA) kann Ihr Kind für Leistungen der Invalidenversicherung (IV) angemeldet werden. Wir empfehlen, das Kind frühzeitig bei der IV anzumelden, um Ansprüche wie Therapien oder Hilflosenentschädigung zu sichern. Spätestens kurz nach dem 14. Geburtstag sollten Sie auch eine berufliche Eingliederung beantragen, damit Unterstützung bei Ausbildung und Beschäftigung gesichert ist. Falls eine Ausbildung aufgrund der Beeinträchtigung nicht möglich ist, prüfen Sie möglichst kurz nach dem 17. Geburtstag einen Antrag auf Invalidenrente. Die SVA informiert Sie gerne ausführlich.

  • Jede:r Jugendliche hat am Schulabschluss eine klare Zukunftperspektive. Ab dem 14. Lebensjahr beginnt in der Oberstufe der Austausch zwischen Eltern, Jugendlichen, Lehrpersonen, ggf. Arbeitsagoginnen/Arbeitsagogen und Berufsberatenden. Gemeinsam wird eine passende Ausbildungs- oder Tagesstruktur nach der Sonderschulung gesucht. Je nach Fähigkeiten und Reife endet die Schule mit dem Einstieg in eine Ausbildung. Für Jugendliche, die keinen Beruf erlernen können, endet die Sonderschule meist mit Volljährigkeit; dann wird geprüft, ob eine Beschäftigungs- oder Wohnmöglichkeit sinnvoll ist. Lernbahn empfiehlt Optionen, hat aber keinen Einfluss auf das Angebot nach der Sonderschulung.

Nützliche Links

SAB – Schulische Abklärung und Beratung
Lehrplan 21
SVA/IV
Pro Infirmis
Procap